ttrebess hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. Oktober 2026, 22:41
die ... verlinkte Website von Annette Ahrens beruft sich auf
das ist ja möglich, aber so lange ich den Inhalt der genannten Studie nicht kenne, weiß ich z.B. auch nicht, was da genau steht. Man kann das nicht nachprüfen, worauf genau sich das bezieht. Was stimmt, was evtl. nicht.
Dein Bsp. mit dem Löffel und der A2 habe ich jetzt aber doch dazu aufgegriffen - das zeigt einen (früheren) Dianakopf und ist hierfür halt nicht unbedingt relevant. Aber um das mit dem genannten Code zu verifizieren, das kann man mal belegen an dieser Stelle, hab ich jetzt nachgesehen - per 1897 wurde die Punzierungsstätte St. Pölten (seit 1807 mit der Kennung A2) aufgelassen und Wien zugewiesen
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Das dadurch frei gewordene A2 wurde tatsächlich in 1903 dann Mährisch Trübau zugeteilt
[Gäste sehen keine Links]& - insofern ist dann da das FB für Bibus auch möglich und plausibel.
Aber trotzdem ist man mit dem Tukan dann in einer anderen Zeit und verwaltungstechnisch gesehen schon einem anderen Staatsgebilde, der Republik Österreich - parallel dazu der Bibus in einem anderen neuen Staat, der Republik Tschechoslowakei.
Mir ist trotz und alledem nicht klar, wie @marker auf eine/diese mögliche Übergangsregelung kommt, bei der das A mit dem Tukan kombiniert ist. Dianaköpfe u.a. Punzen und auch das A für Wien wurden ja so lange verwendet, bis das neue Punzierungsgesetz (v. 02.11.1921) und die zugehörige Durchführungsverordnung (v. 27.04.1922) zusammen in Kraft traten: am 02.05.1922
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In der Durchführungsverordnung wurden aber die 'Bilder der Feingehaltspunzen' und die 'Amtszeichen der Punzierungsämter' erstmals veröffentlicht - nochmal der Link
[Gäste sehen keine Links] - da sind gerade mal 6 Tage dazwischen.
Hab eben auch nochmal alles in beiden Texten nachgelesen - da das Gesetz aus 1921
[Gäste sehen keine Links] - es muss Inland sein, ja, was z.B. aus- oder eingeführt wurde oder auch aus Privatbesitz repunziert: dafür gab es andere Regelungen und Kennzeichnungen.
Und auch Zitat:
" § 4.
(1) Im Inlande erzeugte Gold- und Silbergeräte müssen mit den amtlich (§ 5) genehmigten Namens-oder Fabrikszeichen des Erzeugers versehen sein.
(2) Die zur Anbringung der Namens- oder Fabrikszeichen erforderlichen Stempel sind von dem zuständigen Punzierungsamte zu beziehen und beim Erlöschen des Gewerbes an dieses zurückzustellen."
d.h. der Bibus hat (oder hätte) seine jedenfalls zurückgeben müssen. Es gab in Wien übrigens sowieso mehr als einen Hersteller mit den Initialen FB. Und es kann sein, das in eben etwas späterer Zeit auch genau in diesem rechteckigen Umriss erneut vergeben - an wen anders. 'Übernehmen' konnte da keiner was. Vllt. ist das Etui stilistisch daher auch später. Mir bleibt das A nur weiterhin schleierhaft; tippe immer noch am ehesten auf einen Fehler eines Stempelschneiders, der vllt aus Gewohnheit ... aber das ist nur eine vage Idee