das Gesetz zum Geschmacksmusterschutz gab es seit 1876 "In Deutschland hatte der M. in den Rheinlanden schon seit 1806 durch die französische Gesetzgebung Eingang gefunden. Die allgemeine Einführung desselben erfolgte aber erst durch das Reichsgesetz vom 11. Jan. 1876, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, nachdem die Erfahrung gelehrt hatte, daß die mit schweren Opfern gegründeten Musterzeichenschulen nur der fremden Industrie zugute gekommen waren, da alle auf den deutschen Schulen ausgebildeten Zöglinge in fremde Ateliers übergegangen waren, um dort einen angemessenen Lohn für ihre Leistungen zu finden. Gegenstand des Musterschutzes nach dem Gesetz vom 11. Jan. 1876 sind nur Geschmacksmuster, d.h. Vorbilder für die Formen von industriellen Erzeugnissen, die zugleich dazu bestimmt oder geeignet sind, den Geschmack oder das ästhetische Gefühl (Formen- und Farbensinn) zu befriedigen; innerhalb dieser Grenze bezieht sich das Gesetz sowohl auf plastische Muster (Modelle), d.h. solche, die lediglich durch die körperlichen Verhältnisse auf den Geschmack zu wirken bestimmt sind, als auch auf Flächenmuster, d.h. Muster, die sich durch Zeichnung oder Farbenzusammenstellung vor andern auszeichnen."[Gäste sehen keine Links] - nicht zu verwechseln mit Gebrauchsmusterschutz. Weiter unten im Text steht auch was zu Österreich und der Schweiz, da gab es Ähnliches. Aber ob das da oder dort auch genau so genannt und gekürzelt wurde - k.A.
Wenn Du aber in der Zeit ungefähr dahin zurückgehst, dann war die Grenzziehung /regionale Zugehörigkeit eine andere. Ein Beispiel "das Reichsland Elsaß-Lothringen" [Gäste sehen keine Links] - war damals deutsch sozusagen; sas hatte ich z.B. mit Gebiet gemeint