Moin,
das zeigt eigentlich nur, das weder die Schreiberin des ersten Artikels noch die - sagen wir mal 'Protagonisten' - das novellierte (bzw. das bisherige) Gesetz oder die EU-Verordnungen gelesen, noch die Zusammenhänge richtig verstanden haben

... solltest Du vielleicht daher zu Deiner eigenen Information und Deinem Schutz vor 'solchen Sachen' mal machen, insbesondere hinsichtlich des pauschal genehmigungsfähigen Leihverkehrs, der auch für private Museen gilt.
Denn Ausstellungsobjekte (und um die geht es in der Schreiberei ja und nicht wie von Dir angeführt um Kunsthandel >> a planned exhibition at their private museum in Germany <<) fallen erstmal darunter und überhaupt nicht unter Handelsware. Erst wenn dann vor Ort Verkäufe erfolgen würden, bräuchte es eine entsprechende separate Prüfung auf national wertvolles oder illegal gehandeltes Kulturgut und eine Ausfuhrbewilligung, aber eben des neuen Eigentümers. Solche tendenziösen und teilweise eben unrichtigen Behauptungen sollte man nicht noch weiter verbreiten

..da wird ja gerade so getan, als gäbe es möglicherweise Beschlagnahme-Maßnahmen...
>> Schon nach bisheriger Rechtslage brauchte man aufgrund von EU-Recht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn man Kulturgüter, die bestimmten Alters- und Wertgrenzen unterliegen, in Staaten außerhalb der EU ausführen wollte. << das ist also keinesfalls 'neu' - neu ist, dass es auch für Verbringungen innerhalb der EU (mit anderen Wertgrenzen s.d.) gilt, um zu verhindern, dass einfach von einem anderen EU-Land aus, für dass ein Objekt kein nationales Kulturgut wäre, eine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden würde. Insofern und insgesamt, um Kunst- und Kulturschätze im Land behalten zu können und einen Ausverkauf versuchen zu verhindern - ist das m.E. weit- und nicht kurzsichtig, oder? Dass ein paar Händler vielleicht hinter vorgehaltener Hand quieken, weil ihnen diese Schlupflöcher gestopft wurden - so what, aus die Maus damit. Die seriösen stören ein paar Formulare mehr bestimmt auch nicht wirklich - im Gegenteil, so können sie immer belegen, dass alles seine Richtigkeit hat.
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und vor allem >> Was ändert sich mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz bei der Ausfuhr von Kulturgütern? <<
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Außerdem: das ist in keinem Land der EU samt der Schweiz doch grundlegend (mehr) anders? Warum der Focus ausgerechnet auf DE?
Der zweite und dritte Artikel - beide von 2015 und eindeutig überholt.
*Pikki*