Auf dem Trödel hat man es ja gekauft und nicht gefunden und wenn es echtes Elfenbein ist, keine Papiere dabei waren kann der Verkäufer wie der Käufer bestraft werden und das Stück eingezogen werden.
Im Keller gefunden, muss man unterscheiden ob es der eigene Keller, der des Nachbarn oder der des Erblassers war.

Da gibt es dann eine breite Palette an Möglichkeiten von Gefängnis bis zur CITES Freigabe.
Ich bekomme ja ab und zu Besuch von offensichtlich vorgeschickten jungen Leuten die mir zu dem Schmuck, der weder zu Ihnen noch zu der angeblichen Erboma passt, die wildesten Geschichten erzählen, darüber wo sie den Schmuck angeblich her haben.
Aber das der Schmuck ihnen gar nicht gehört und sie nur vorgeschickt wurden von Diebesbanden weil diese Ihren Pass nicht zeigen wollen, sagt keiner von denen.
Zuletzt zwei Männer die mit einer nur wenige Monate alten Rechnung eines unbekannten Händlers aus Augsburg zwei Einkaräter von der Oma geerbt haben wollten und diese schnell und möglichst bar verkaufen wollten. Ich würde gerne diese Oma sehen die kurz vor Ihrem Tod bei einem windigen Lädchen zwei lose Anlagediamanten kauft.
Man bekommt schon ein Gespür dafür was man ankaufen kann und was nicht.
Ein Killerargument ist immer: Zeigen Sie mir bitte den Erbschein.
Zurück zum Thema.
Auch beim Zoll können sie oft die Spreu vom Weizen trennen und ich habe bei glaubwürdigen Geschichten, dokumentiert nur mit Urlaubsfotos und etwas persönlichen Notizen schon sehr positive Bescheide vom Zoll gesehen.
Wenn die Geschichte stimmt, braucht man vom Zoll keine Angst zu haben.