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A-dabadabadi - Kunst und KI - darf man das?

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A-dabadabadi - Kunst und KI - darf man das?

Beitrag von gudrund »

Da steht ganz deutlich "Strand bei Lagada auf Kos" . Da kann man keinen echten Faktencheck machen. Die Bilder im Internet sind natürlich supersauberer Strand (vielleicht ja am Morgen, nachdem der Trecker da war und den Sand "gekämmt" hat) oder auch manipuliert?).
Entweder er lässt deutlich erkennen, dass das künstlich ist, nimmt den genauen Ort raus oder bastelt einen griechischen Gott rein, der den Müll aufsammelt.

Sonst hat er die griechische Tourismusbehörde am Hals......
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A-dabadabadi - Kunst und KI - darf man das?

Beitrag von Pontikaki Verified »

thalasseus hat geschrieben: Dienstag 22. September 2026, 10:11 Hey Giotto, dude, mach mal was freshes,
:lol: :lol: :lol:
thalasseus hat geschrieben: Dienstag 22. September 2026, 10:11 Idee und Ausführung verteilt (wieder Duchamp :lol: )
Tja, was glaubst Du würde Marcel zu dem "Dingen" rechts an unserm Haus sagen:
"Skulptur" oder " Oh, die Einweihungsparty war wohl gut besucht":
umz.webp
umz.webp (353.23 KiB) 43 mal betrachtet
SCHMUCK MACHT KUNST TRAGBAR
Marion Ongyert - Goldschmiedin/Elfenbeinschnitzerin -
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A-dabadabadi - Kunst und KI - darf man das?

Beitrag von gudrund »

Das sieht aus wie in dem einen "Death in Paradise-Krimi" wo es ein Kunstwerk gab aus Flaschen, die als Weihnachtsbaum so aufgesteckt waren und dann ein wichtiges Dokument in einer der Flaschen versteckt war...........
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Beitrag von cornetto »

gudrund hat geschrieben: Dienstag 22. September 2026, 10:02 Jedenfalls finde ich das "Strandbild" hier problematisch, weil ein echter Ort gezeigt und dann modifiziert wird.
Das sieht mir zu sehr nach Verfälschung der Wirklichkeit aus.
Dieser "Müll" wird an beiden Orten bestimmt immer ganz schnell entfernt - da bliebe wahrscheinlich auch kaum Zeit für Fotografen. Am nächsten Tag ist vermutlich nichts mehr von irgendeinem vllt. schicksalhaften Ereignis zu erkennen. Das sind zwei imaginäre Szenen, die überall auf Autobahnen hier oder an Stränden der Mittelmeerküste vllt. so hätten mal aufgenommen werden können - um diese Beliebigkeit aufzubrechen, sind beide Szenen an konkrete Orte festgemacht. Damit nehme ich dem Betrachter ggf. die Distanz und verstärke die Konfrontation (war zumindest meine Idee dabei...). Die Wahl der Orte fällt dabei unter die Kunstfreiheit.
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Beitrag von gudrund »

cornetto hat geschrieben: Dienstag 22. September 2026, 15:51 Die Wahl der Orte fällt dabei unter die Kunstfreiheit.
Ist das wirklich so? Als Frau eines absolut integerem Journalisten, der jede Quelle mehrmals verifiziert hat, bevor er sie genutzt hat, ist mir dabei extrem unwohl.
Da vermischt sich Journalismus mit Kunst zu sehr für meine persönliche Einstellung.
Ich erinnere mich z.B. an die manipulierten Fotos vom Abschuss der MH17 ([Gäste sehen keine Links])

Es gibt doch genug reale Fotos von verschmutzen Stränden, Plastikmüll im Meer. Warum dann dieser Kunstgriff? Wäre es nicht besser, die Realitäten zu nutzen, um damit etwas zu erreichen?
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A-dabadabadi - Kunst und KI - darf man das?

Beitrag von gudrund »

Habe gerade mal perplexity gefragt, sooooo einfach scheint das mit der Kunstfreiheit nicht zu sein, da Du ja kein eigenes Foto des Strandes genutzt hast, und die Frage auch ist, wem dieser Strand gehört.
Außerdem muss das wohl als Deepfake gekennzeichnet sein.

Ist nicht mein Metier, andere wissen bestimmt mehr..........
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A-dabadabadi - Kunst und KI - darf man das?

Beitrag von AnnetteK »

Ja tatsächlich ist so eine genaue Ortsangabe nicht richtig.
Ich verstehe den Gedanken dahinter, das ist schlüssig, aber mit so klaren Angaben geht das nicht.
Das sind dann manipulierte Bilder.
Den Titel vager müsste gehen.
Der Hinweis, dass es mit KI gebaut wurde muss so oder so dran.
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A-dabadabadi - Kunst und KI - darf man das?

Beitrag von AnnetteK »

Hier habe ich Text dazu gefunden
[Gäste sehen keine Links]

Ausschnitt
"Wenn also der KI-Output eines Bildes so realistisch ist, dass das Bild von einer nicht weiter informierten Person auch als Foto wahrgenommen werden könnte, spricht viel für das Vorliegen einer Transparenzpflicht. Reine und als solche erkennbare Phantasieinhalte begründen hingegen regelmäßig keine Transparenzpflicht. Allerdings sind im Falle von Deepfakes nicht nur Abbildungen von Personen transparenzpflichtig, sondern auch von Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen. Hier muss man also aufpassen."
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