Eselsbrückenbauer hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Mai 2022, 23:18
Irgendwie ist da doch irgendwo
erstmal in mehrfacher Hinsicht was zu unterscheiden? zuerst also welche Dokumente zu welchem Zweck
1. CITES-Papiere braucht man für Im-und Export aus/in Länder(n) außerhalb der EU und Herkunftsnachweise bereits bei der Beantragung - zuständig das BfN Bundesamt für Naturschutz
2. Handel innerhalb der EU - In Deutschland werden EU-Vermarktungsbescheinigungen durch die jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer ausgestellt - aslo die
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1.1 Einfuhr in die EU
erfordert immer eine CITES-Einfuhrgenehmigung des EU-Importstaates und ein CITES-Exportdokument des Ausfuhrlandes
detaillierte Bestimmungen gelten dann auch noch in beiden Fällen hinsichtlich der Unterscheidung in a. gewerbsmäßig und b. privat sowie c. persönlicher Gebrauch
a. Eine Einfuhrgenehmigung zu kommerziellen Zwecken kann nur erteilt werden:
- für Antiquitäten, d.h. Sachen, die vor dem 03.03.1947 gebaut und nicht verändert wurden oder
- für Sachen, die sich nachweislich bereits vor der Unterschutzstellung der Art (bei Dalbergia nigra bspw. 20.07.1992) auf dem Territorium der EU befunden hatten und wieder eingeführt werden sollen (Reimport).
b. Zu privaten Zwecken kann eine Einfuhrgenehmigung erteilt werden, wenn es sich um Vorerwerb handelt, also das in einem Gegenstand verarbeitete Material vor Unterschutzstellung einer/dieser Art (dann also noch rechtens) der Natur entnommen wurde. Antiquitäten werden an der Stelle (warum?) nicht erwähnt, dürften aber mit darunter fallen - sollte man im Einzelfall ggf. klären
c. kann man bei Bedarf dort nachlesen
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- ggf. ist zusätzlich eine Vermarktungsgenehmigung erforderlich.
1.2 Ausfuhr aus der EU
a. für Sachen, die ursprünglich eingeführt wurden, benötigt man eine Wiederausfuhrbescheinigung
b. für z.B. Nachzuchten geschützter Arten eben Exportdokumente mit entsprechenden Nachweisen, die schon bei der Antragstellung erforderlich sind
dazu - je nach dort geltenden Regelungen - Importgenehmigung des einführenden Landes
2. Handel innerhalb der EU
a. Die behördliche Vermarktungsgenehmigung stellt grundsätzlich eine Einzelfall-Ausnahmeregelung für in der EU-Artenschutzgrundverordnung genannte Arten dar, die einem EU-weit einheitlichen Vermarktungsverbot unterliegen. Dazu gehört neben Kauf & Verkauf auch sonstige Verwendung zu kommerziellen Zwecken. Auch vermieten, tauschen, verleihen etc. fallen da mit drunter und man muss wenn ebenfalls ein solche Erlaubnis haben.
b. Eine EU-Vermarktungsbescheinigung ist jedoch u.a. für Antiquitäten nicht erforderlich - also Erzeugnisse, die vor dem 3. März 1947 hergestellt wurden und die kein Elefanten-Elfenbein enthalten
Alle Bestimmungen basieren dann im Einzelnen noch auf der jeweiligen Art, also in welchem Anhang (I, II, III) des Washingtoner Artenschutzabkommen CITES gelistet
[Gäste sehen keine Links] - bzw. der europäischen Umsetzung dessen (in den Anhängen A, B, C und D)
Zu Deinem scheinbaren Animal Farm-Problem im TV
A. Verkäufer und Käufer befinden sich in der EU (nix sog. CITES, wenn dann nur Vermarktungsgenehmigung) und
B. es geht um Antiquitäten oder Vintage-Sachen
- Dann greift entweder gleich 2. b (sagt dott. HeiReZa auch gelegentlich: 'kein Problem', wenn Hotte manchmal nachfragt; das meist bei Elfenbein )
-- Entweder: der Verkäufer wird Nachweise des Alters beibringen müssen -- oder aber: hat sich eben um 2. a zu kümmern - im Falle von Dalbergia nigra, wenn er irgendwas von zwischen '47 und '92 hätte. Das wird man ihm dann bei der Bewerbung schon sagen. Und bei Interesse an der Annahme eines Stücks für eine Sendung auch ggf. zur Voraussetzung machen. Die Leutz tapern da ja nicht einfach so unvorbereitet ins Studio? das dürfte keine Grauzone sein, sondern sich schlicht hinter den Kulissen, für den Zuschauer eben nur nicht sichtbar, abspielen. Vllt. sollten die besser - zwecks Information in der Sache
und Verhinderung solcher Verdächtigungen - so etwas auch mal öffentlich ansprechen / einbauen. Und ganz ehrlich m.M. - bevor so was hier und dann auch noch eher unausgegoren aufs Tapet zu werfen, wäre ev. eine einfache Nachfrage beim Sender oder der Redaktion zwecks Klärung angeraten gewesen ??
Geantwortet hab ich zwar ausführlich - aber nur aus dem Grund, um Allen die erforderlichen Basics vereinfacht auseinandergezupft aufzuzeigen und damit das nicht erst weiter zu Verwerfungen führt. Ansonsten - ob Ambiguität resp. die Nicht-Toleranz derer so ganz die Wortwahl im Sinne der gemeinten Bedeutung war - weiß nicht so recht.
nux