Pontikaki hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. Mai 2025, 12:36
Aber jetzt kommt's. Heute bekam ich über Kleinanzeigen ne
Anfrage von der "Oma", ob sie in den nächsten Tagen mit ihrer
Mutter vorbeikommen dürfe, die habe sich in eine Kette aus
meinen neuen Angeboten verliebt und ich möchte die Kette doch
bitte gleich für sie reservieren.
Marion, diese Geschichte liest sich wie ein Krimi.
Dass die es überhaupt wagen, dich noch mal anzuschreiben, ist unglaublich dreist.
Möglicherweise machen die das regelmäßig und haben mittlerweile den Überblick über ihre Opfer verloren.
Oder die denken, weil du damals keine Anzeige erstattet hast, hast du den Verlust der Perlenketten gar nicht mit ihnen in Zusammenhang gebracht.
Mittlerweile befindet sich das süße Baby in einem moblien Kleinkindalter. Da gibt es bestimmt jede Menge Ablenkungstricks rund ums Kind.
Du könntest antworten, dass du am .... in Bremen bist und man sich zum Beispiel in der Zentralbibliothek treffen könne.
Dort habe ich schon ein paar Verkäufe abgewickelt, wenn ich Angst hatte, meine Adresse rauszurücken.
Aber wahrscheinlich ist der Verkauf von wertvollem Schmuck an einem öffentlichen Ort noch mal eine andere Hausnummer.
Oder du schreibst, dass du am .... in Bremen bist und bei ihnen vorbeikommen würdest.
Ich wette, darauf haben die, aus gutem Grund, gar keinen Bock.
In euer Haus würde ich die auf keinen Fall mehr lassen.
Chrispie74 hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. Mai 2025, 14:22
Aber auch sonst gibts viele Versuche. Besonders unangenehm find ich die Masche, dass jemand Kaufinteresse signalisiert und man sich auf einen Preis einigt, einen Termin ausmacht usw. Dann verschiebt er diesen Termin immer wieder, bis man genervt den Verkauf absagt und das Teil an jemand anderen vertickt. Man löscht die Anzeige. In diesem Moment meldet sich prompt der Interessent wieder und will sein Teil jetzt kaufen. Das ist mir einmal passiert, und ich musste zu meinem Schrecken feststellen, dass er im Recht gewesen wäre und sich einen Ersatz oder Gegenwert hätte einklagen können.
ich sichere mich immer durch folgende Formulierungen ab:
"Aufgrund der sich häufenden schlechten Erfahrungen reserviere ich erst, wenn alle notwendigen Informationen (Adresse, Bankverbindung etc.) ausgetauscht wurden.
Sollte jedoch innerhalb von 2 Tagen kein Geldeingang erfolgt sein, ist die Reservierung aufgehoben."
Vielleicht sollte ich den Text noch dahingehend umändern, dass auch nicht eingehaltene Selbstabholertermine den Kaufvertrag nichtig machen.
Ich versuche auch immer in meinen Nachrichten möglichst unverfänglich zu schreiben, so dass es sich nicht wie ein unwiderufliches Verkaufsversprechen liest.